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AGB's

Unser Kleingedrucktes

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Vorbemerkung
Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen sind die nachstehenden Lieferbedingungen
ausschließlich maßgebend. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch
wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die
Bedingungen gelten als von jedem Kunden durch die Eingehung der
Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, spätestens mit Entgegennahme seiner Ware,
auch ohne ausdrückliche Erklärung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung
als maßgebend und verbindlich anerkannt. Der Umfang der Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben der Auftragsbestätigung. Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht, Maß und Leistungsbeschreibungen sind nur Annährungswerte, solange sich nicht der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet werden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt und den Kaufgegenstand geliefert hat. Sollte ein Teil der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht
berührt.

2. Preise
Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Die
Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Alle Nebengebühren, Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, die die Kaufsache betreffen, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit. Die Lieferzeit
ist freibleibend. Teillieferungen sind zulässig.

Bei Lieferungsverzug ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er
zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb dieser Nachfrist
Lieferung erfolgt, entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug. Mit
Ablauf der Nachfrist steht dem Käufer nur ein Rücktrittsrecht zu.

Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind
ausgeschlossen.

In jedem Fall beschränken sich Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der
reklamierten Lieferung.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen seit
Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei späterer Zahlung ist der Verkäufer
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 6 % der Rechnungssumme, zu verlangen.
Ein Zurückbehaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche besteht nur solange, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis entstanden ist.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind
rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig.

Wechsel und Schecks werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung
zahlungshalber angenommen.

Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers oder eines aus einem Wechsel
Verpflichteten, so ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher
sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen zu verlangen,
hereingenommene Wechsel zur Verfügung zu stellen, für noch im Umlauf befindliche
Wechsel Sicherheitsleistung durch Hinterlegung zu verlangen, die Veräußerungs-
und Verarbeitungsberechtigung des Käufers gemäß Ziffer 5 zu widerrufen und die
gelieferte Ware zurückzunehmen, ohne dass dem Käufer hiergegen ein
Zurückbehaltungsrecht zusteht. Lehnt der Käufer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ab, kann der Verkäufer nach fruchtlosem Streichen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner. Der Verkäufer  zeigt dem Käufer die Bereitstellung des Liefergegenstandes an. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb der gesetzten Frist kann der Verkäufer für jeden angefangenen Tag Lagergeld in Höhe von 0,1 des Nettowertes der Lieferung, höchstens 5 % berechnen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig, auch wenn sie gestundet sind.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen
des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch dann,
wenn der Kaufpreis für einzelne Lieferungen bereits bezahlt ist. Über
Eigentumsvorbehaltsware darf der Käufer nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung verfügen.

Vor Tilgung der gesamten Forderung ist der Käufer nicht berechtigt, vom
Verkäufer gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden, zur Sicherheit zu
übereignen oder auf sonstige Weise zu belasten. Die ihm aus Veräußerung,
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstiger Weitergabe der Ware
zustehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte tritt der Käufer hiermit unter
Einschluss aller Neben- und Vorzugsrechte an den Verkäufer ab. Wird die
gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - veräußert, verarbeitet, vermischt
oder sonst an Dritte abgegeben, so gehen sämtliche Forderungen gegen den Dritten
sofort mit ihrer Entstehung ohne weiteres und in voller Höhe auf den Verkäufer
über. Ein Anspruch des Käufers auf Rückübertragung besteht erst nach
vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer. Ist eine
Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer bereits an einen Dritten abgetreten,
so gehen seine Ansprüche auf Rückabtretung gegen den Dritten auf den Verkäufer
über.

Wird die Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus hergestellten Gegenstände. Die Re- oder
Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gilt als im Auftrag des
Verkäufers erfolgt, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der
Verkäufer ist insoweit Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten
Gegenständen wie auch seine Herausgabeansprüche tritt der Käufer schon jetzt an
den Verkäufer ab. Er verwahrt die in seinem Besitz befindliche und unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für den Verkäufer. Wird die
Eigentumsvorbehaltsware verfüttert, erstrecken sich die Eigentumsrechte des
Verkäufers auf die mit der Ware gefütterten Tiere.

Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der
Käufer den Dritten unverzüglich auf die bestehenden Rechte des Verkäufers
hinzuweisen und den Verkäufer vollständig zu unterrichten. Die durch eine
lntervention des Verkäufers entstehenden Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jederzeit Auskunft über den Verbleib
der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu erteilen, solange noch
Forderungen des Verkäufers offen sind. Macht der Verkäufer seinen
Herausgabeanspruch geltend, so gestattet ihm der Käufer bereits jetzt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme an sich
zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware
befindet.

Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
fachgemäß und sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und
Beschädigung zu versichern. Der Käufer trägt auch die Gefahr des Verlustes, der
Beschädigung und des Untergangs der Vorbehaltsware.

6. Übernahmebedingungen

Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt 15 % des Kaufpreises als Abstandssummer zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Tritt der Käufer nach Vertagsabschluss und während der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt 20 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten bleibt. Dem Käufer bleibt nachzuweisen, dass die ihm anzulastende Vertragsverletzung zu keinem oder einem geringeren Schaden oder zu keiner Wertminderung geführt hat, oder eine solche dem Verkäufer entstandene Einbuße wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist.

7. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die der Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Ein vom Käufer gewünschter Versand geschieht auf seine Kosten stets ab Lieferwerk und auf die Gefahr des Käufers. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer nicht übernommen. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

8. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Verkäufer leistet Gewähr für mangelfreie Beschaffenheit der Ware ab Werk.
Die gelieferte Ware ist vom Käufer sofort nach Eingang auf etwaige Mängel zu
untersuchen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.
Die Ware ist ordnungsgemäß und an einem für Futtermittel geeigneten Platz
aufzubewahren und vor Verlust, Untergang und Beschädigung zu schützen.
Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Verbrauch oder Re- oder
Verarbeitung, dem Verkäufer - nicht einem Vertreter - gegenüber unter genauer
Angabe der behaupteten einzelnen Mängel unter einer Übersendung eines Musters zu
erheben. Mängelrügen, die diesen Erfordernissen nicht genügen oder erst bei oder
nach dem Verbrauch oder der Be- oder Verarbeitung der Ware erhoben werden,
werden nicht berücksichtigt. sodass insoweit eine Gewährleistung entfällt. Der
Käufer trägt die volle Beweislast dafür, dass der gerügte Mangel zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs bereits vorhanden war und nicht erst danach aufgetreten ist.
Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Verkäufer die
mangelhaften Teile der Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der
Anlieferung befinden, und ersetzt sie vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit
unentgeltlich durch andere Ware. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, an Stelle
einer Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Ist auch die Ersatzware
mangelhaft, hat der Käufer nach seiner Wahl auch Anspruch auf angemessene
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. 
Weitergehende Ansprüche, wie auf Ersatz von Transport-, Wege-, Arbeits-,
Material- und sonstiger Kosten, die ohne ausdrücklicher Einwilligung des
Verkäufers entstanden sind, sowie Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und
sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Sollte
der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen auf Grund der besonderen Umstände
des Einzelfalles rechtlich unwirksam sein, so ist die Schadenersatzpflicht der
Höhe nach auf den Wert der beanstandeten Ware beschränkt.

Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 6 Monaten seit Lieferung der
Ware, bei Vorliegen offensichtlicher Mängel jedoch innerhalb eines Monats nach
Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer.

Solange der Käufer die Ware - gleich aus welchem Rechtsgrund - in Besitz hat,
trägt er die Gefahr.

9. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.

10. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Rechte
und Pflichten ist Degerndorf Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Wolfratshausen.
Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß aus
dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

Internet

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